Allgemeine Geschäftsbedingungen

MAS Musik-Akademie e.V., Ahrensweg 21 A, 22851 Norderstedt

1.) Die MAS Musik-Akademie e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Dieser veranstaltet Seminare und Tagungen auf zahlreichen musikalischen Gebieten sowie Musikreisen und organisiert Opern- und Konzertbesuche.
Der Verein ist wirtschaftlich unabhängig und finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge, die Einnahmen der Veranstaltungen sowie durch Spenden.
Alle Veranstaltungen sind sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern zugänglich.
 
2.) Der Verein verschickt an die Mitglieder und die Teilnehmer der Veranstaltungen den jährlichen Veranstaltungskalender. Auf Anfrage wird er auch Interessenten zugesandt.
 
3.) Die Anmeldung für die jeweils gewählte Veranstaltung ist grundsätzlich bis zum im Veranstaltungskalender genannten Anmeldeschluss vorzunehmen. Es gilt der Eingang bei der MAS.
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder über die Internet-Homepage der MAS erfolgen.
Ab dem Datum des Anmeldeschlusses ist die Anmeldung verbindlich.
Vor Beginn der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine schriftliche Zahlungs-aufforderung.
Das Kursentgelt ist bis zu dem in der schriftlichen Zahlungsaufforderung genannten Datum auf das Konto der MAS zu überweisen.
Wenn nicht anders angegeben, sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort an die jeweiligen Tagungsstätten zu entrichten.
 
4.a) Bei Stornierung einer Anmeldung nach Anmeldeschluss wird das gezahlte Kursentgelt grundsätzlich nicht erstattet. Die MAS behält sich jedoch eine Einzelfallprüfung vor in dem Sinne, dass sie nach ihrem Ermessen das gezahlte Kursentgelt aus Kulanz im Härtefall teilweise zurückzahlen kann.
Ein Anspruch auf eine solche Prüfung und eine (teilweise) Rückerstattung besteht jedoch nicht.
Ist das Kursentgelt bei Stornierung einer Anmeldung nach Anmeldeschluss noch nicht entrichtet, besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Kursentgelts gleichwohl fort.
 
4.b) Von ihm verursachte Stornokosten, die die jeweils betroffenen Tagungsstätten der MAS in Rechnung stellen, hat der jeweilige Teilnehmer zu zahlen.
Die MAS wird demgemäß den Teilnehmer zur Zahlung auffordern.
 
5.) Die MAS empfiehlt, eine separate Reise- und Seminar-Rücktrittsversicherung abzuschließen.
 
6.) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

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